Mit der Handreichung für Unternehmer und Prüfer zum Umgang mit dem Varianten-Modell in den industriellen Metall- und Elektroberufen wollten die Industrie- und Handelskammern rechtliche und fachliche Klarheit schaffen. Dabei ging es den IHK-Autoren aus NRW insbesondere um die Abschlussprüfung und die dort vorgesehen Option aus zwei unterschiedlichen Prüfungsvarianten auszuwählen. Jetzt hat sich aber herausgestellt, dass die 168 Seite umfassende Interpretation willkürlich ist, rechtlicht falsch ist und mit dem Text der Verordnungen nicht im Einklang steht. Jetzt geht der Berufsbildungsexperte, Hans Borch, noch schärfer mit den Kammern ins Gericht: Er hält die gegenwärtige Prüfungspraxis in allen Kammern für rechtswidrig. „Das Projekt mehr Prüfungsklarheit ist also voll in die Hose gegangen. Die Kammern sind gut beraten, jetzt zusammen mit der IG Metall zu überlegen, wie die Rechtsunklarheiten aus der Welt geschafft werden können", so der Vorschlag von IG Metall Bildungsexperte Klaus Heimann.
