Eine BiBB-Untersuchung belegt: Die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung hat mehr geschadet als genutzt.
Die Eignung der Ausbilder, nachgewiesen durch Ablegung der Ausbilder-Eignungs-Prüfung (AEVO), ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die betriebliche Ausbildung.


