Handelsfachpacker/in

Ausbildungsberufe

Die bessere Wahl:

Wir empfehlen: Fachkraft für Lagerlogistik.


In zwei umfangreichen Stellungnahmen hat das KWB seine Forderungen für neue oder zu überarbeitende Berufe formuliert. Im Oktober 2001 wurde das Papier „Neue Berufe für die Arbeitswelt von morgen - Initiative der Wirtschaft“ und im November 2002 das Papier „Mehr Zukunftschancen mit differenzierten Ausbildungsberufen - Konzepte zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission“ vorgelegt. Beide Papiere enthalten keine Aussagen zum/zur HandelsfachpackerIn, sind aber jetzt Gegenstand von Beratungen.

Die Fachkraft für Lagerwirtschaft trat 1991 als Erprobungsverordnung in Kraft. Das KWB und der DGB einigten sich damals auf den Kompromiss, dass mit Ablauf der Erprobungsverordnung der bestehende 2-jährige Anlernberuf HandelsfachpackerIn außer Kraft gesetzt wird. Weiter wurde vereinbart, dass eine Weiterbildung für bestehende Arbeitsverhältnisse der Handelsfachpacker zur Fachkraft für Lagerwirtschaft entwickelt wird. Die damalige Gewerkschaft ÖTV vereinbarte dies sogar mit dem zuständigen Arbeitgeberverband im öffentlichen Dienst.

Die Ausbildungszahlen entwickelten sich positiv. 1991 wurden 203 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, im Jahr 2001 waren es 4.020. Davon hatten 44,2 % einen Hauptschulabschluss und 34,8 % hatten die Realschule besucht. Trotzdem war die Lösungsquote mit 26,6 % extrem hoch.

Während der Überarbeitung der Erprobungsverordnung, mit dem Ziel einer Berufsausbildung nach § 25 BBiG, sprachen sich die Sachverständigen der Arbeitnehmerseite für die Außerkraftsetzung des Handelsfachpackers aus, weil die Anforderungen nur durch die fachlichen Inhalte der definierten Anforderungen der Fachkraft für Lagerwirtschaft erfüllt werden können.

1991 hatte der Anlernberuf des Handelsfachpackers 1.145 Neueinstellungen, im Jahr 2001 waren es 2.163 neue Ausbildungsverträge. Insgesamt waren im Jahr 2001 somit 4.025 Verträge, davon 1.697 in den neuen Ländern abgeschlossen. Die schulischen Abschlüsse bei der Einstellung: 59,1% Hauptschüler mit Abschluss und 16,0 % Realschulabschluss.

Es zeigt sich nur eine leichte Verschiebung der schulischen Vorqualifikationen gegenüber der Fachkraft für Lagerwirtschaft. Die Zielgruppe der Jugendlichen mit schlechteren Schulabschlüssen wird im Beruf des Handelsfachpackers nicht erreicht. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, dass das von den Arbeitgeberverbänden vorgegaukelte soziale Engagement ins Reich der Phantasie gehört und nichts, aber auch gar nichts mit der betrieblichen Einstellungsrealität zu tun hat.

Die betriebswirtschaftliche Logik ist eine völlig andere: Einfachausbildungen werden nur selten dazu genutzt, um schlechter vorqualifizierten Jugendlichen eine Chance zu geben. Ganz im Gegenteil: Es bleibt auch in diesen Berufen dabei, dass möglichst unproblematische Jugendliche eingestellt werden. Man ist schon sehr verwundert, warum Arbeitgeberverbände genau dies bestreiten und das Helfer-Syndrom überstrapazieren.

Erschreckend ist auch die hohe Arbeitslosenzahl der Gruppe der Handelsfachpacker und einfachen Lagerarbeiter: Sie lag 1996 bei 103.000. und 2001 fast unverändert bei 102.000 Arbeitnehmer Die Arbeitslosenquote lag bei 30 Prozent. Ganz anders bei der Fachkraft für Lagerwirtschaft. Hier gab es 1996 32.000 Arbeitslose und 2001 waren es 42.000. Das ist eine Arbeitslosenquote von 12,6 Prozent. Wer angesichts dieser Arbeitslosenzahlen den Einfachberuf HandelsfachpackerIn propagiert, ist besonders mutig oder blind für die Realitäten.

Der Vorschlag des BiBB, den Handelsfachpacker inhaltlich zu verändern, zeigt den folgenden Weg: Fremdsprachenkenntnis verankern, das Bedienen von Arbeitsmitteln festschreiben und beim Thema dispositive Aufgaben zulegen, geht in die richtige Richtung - doch wo unterscheidet dieser renovierte Beruf sich dann noch von der Fachkraft für Lagerwirtschaft?

Der Arbeitgeberverband hat im Sozialpartnergespräch deutlich gemacht, das es ihm vor allem um eine neue Berufsbezeichnung gehe. Der Handelsfachpacker sei einfach nicht attraktiv und schrecke leistungsorientierte Jugendliche ab.

Die Anforderungen für eine eigenständige und abgrenzbare Berufsausbildung zum Handelsfachpacker sind nicht gegeben. Erfahrungen aus der Neuordnungsarbeit des Lager- und Logistikbereiches zeigen die Anforderungen, die nach Meinung der Sachverständigen der Gewerkschaften nur durch eine dreijährige Ausbildung für die Zielgruppe erreicht werden kann. Eine kürzere Ausbildungsdauer wird weder den zukünftigen Beschäftigten noch den Betrieben gerecht.

Zum 1.8. 2004 wurde der Handelsfachpacker/in vom Beruif des Lageristen/in abgelöst. Inhaltlich bleibt es dabei, dass es sich um einen nicht zu empfehlenden Schmalspurberufe handelt.

Die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik entspricht am ehesten den Anforderungen der Betriebe, aber auch den Interessen der Beschäftigen und kann von der Zielgruppe des KWB-Begehrens, wie die Statistik zeigt, erlernt werden.


Kriterien zur Neuschaffung von Ausbildungsberufen - Anwendung auf theoriegeminderte Berufe

Die Schaffung neuer Berufe hat für das duale System der beruflichen Bildung, für die Betriebe und für die beruflichen und sozialen Perspektiven junger Menschen weitreichende Auswirkungen. Daher verbietet sich jede etwaige Beliebigkeit nach dem Motto „Hauptsache weg von der Strasse“. Neue Berufe, insbesondere wenn sie unter der Zielsetzung geschaffen werden, benachteiligten Jugendlichen eine Arbeitsmarktperspektive zu geben und gleichzeitig die Ausbildungsmotivation der Betriebe zu erhöhen, müssen mindestens den im Folgenden genannten Kriterien entsprechen:

  1. Sie müssen arbeitsmarktfähig sein und auf die Ausübung einer qualifizierten ,,branchen- und bereichsübergreifenden Berufstätigkeit“ vorbereiten. Dies erfordert breit angelegte Kernqualifikationen, Qualifikationsinhalte, die eigenständiges Arbeiten in einer Vielzahl möglicher Einsatzbereiche ermöglichen.
  2. Neue Berufe müssen so geschaffen sein, dass sie Grundlagen für spätere Weiterbildung und Anschlussausbildung vermitteln und auf sich verändernde Anforderungen der betrieblichen und überbetrieblichen Facharbeitsmärkte vorbereiten.
  3. Sie müssen einem quantitativ ausreichenden und nicht nur kurzfristigen Bedarf an Tätigkeiten entsprechen und auf die von Arbeitsmarkt- und Berufsexperten prognostizierten Entwicklungen veränderter Tätigkeitsanforderungen vorbereiten.
  4. Es muss sich dabei um zusätzliche, durch das vorhandene Spektrum anerkannter Ausbildungsberufe nicht bereits abgedeckte Anforderungen und dementsprechende Ausbildungen handeln. Eine Verlagerung der bisherigen Ausbildung auf neu geschaffene Ausbildungsberufe würde nicht der Zielsetzung: Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsangebotes, entsprechen.
  5. Zur besseren Verbindung von Theorie- und Praxislernen muss das Erfahrungslernen Eingang in neue Berufsbilder finden; dafür sind didaktische Konzepte zu entwickeln und Erfahrungslernen in die Ausbilderqualifizierung aufzunehmen. Gerade das Erfahrungslernen erhöht die Erfolgschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen.
  6. Neue Berufe müssen zu einer vollwertigen gesellschaftlichen Anerkennung führen. Sie dürfen die Absolventen nicht als geringer qualifiziert stigmatisieren.
  7. Alle Berufe müssen zu Verdienstmöglichkeiten führen, die der Eingruppierung in die Fachkräftegruppen entsprechen (Facharbeiterecklohn).

 

Anschluss statt Ausschluss!
Erwin Vitt: Zweijährige Berufe helfen benachteiligten Jugendlichen nicht! (PDF,57 KB)

Warum zweijährige Berufe eine falsche Weichenstellung sind
Acht Argumente der IG Metall.

IG Metall lehnt zweijährige Ausbildung ab
Der Vorstand der IG Metall hat in einer Stellungnahme die Koalitionsvereinbarung der rot-grünen kommentiert. Zwei wichtige Punkte: Die im Kapitel Mittelstandsförderung vorgeschlagene Schaffung von zweijährigen Berufen wird abgelehnt. Er bedauert außerdem, dass es keine Aussage zu einem Bundesrahmengesetz in der Weiterbildung gibt.

Erwin Vitt: Zweijährige Ausbildungsberufe führen den Mittelstand ins Abseits
Pressemitteilung der IG Metall vom 04. November 2002

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