Die bessere Wahl:
Wir empfehlen: ZweiradmechanikerIn.
Bestrebungen zur Einführung dieses Ausbildungsberufes gibt es schon seit 1996. Die Gewerkschaften haben mehrfach ihre Bedenken gegenüber diesem Projekt vorgetragen. Unsere Argumente stützten sich auf die bis heute geltenden Beschlüsse des ehemaligen Berufsbildungsauschusses vom 25.10.1974. In den Monitoringrunden 1997 - 1998 konnte keine Übereinstimmung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erzielt werden.
Man verständigte sich 1997 darauf, ein Kurzgutachten über das Branchenfeld und deren Tätigkeitsmerkmale vom BiBB anfertigen zu lassen. Die Ergebnisse waren eindeutig: Neben den typischen handwerklichen Qualifikationen im Bereich der Instandhaltung und Montage von Fahrrädern und Motor angetriebenen Geräten sind für dieses Tätigkeitsfeld auch Qualifikationen im Bereich der Warenwirtschaft, der Abrechnung und andere kaufmännische Qualifikationen notwendig. Die Ausbildungszeit wurde mit mindestens drei Jahren artikuliert.
Trotz dieser Ergebnisse waren die Arbeitgeber nicht bereit, von ihrer Forderung nach einer Schmalspurausbildung von zwei Jahren abzurücken. Allerdings war das Arbeitgeberlager in dieser Frage gespalten. So favorisierte der Verbund Selbstverwalteter Fahrradbetriebe eine mindestens dreijährige Berufsausbildungszeit, der Vertreter des Einzelhandels pochte auf eine zweijährige Ausbildung für so genannte praktisch begabte Jugendliche und die Vertreter des Handwerks betonten den Vorbehaltsbereich des Handwerks.
Schon damals haben die Gewerkschaften auf ein Projekt in Hamburg verwiesen, wo junge Menschen mit Lernschwierigkeiten erfolgreich zum Zweiradmechaniker ausgebildet werden.
Die Gewerkschaften waren bereit, einen dreijährigen Ausbildungsberuf mit dem Namen Servicemechaniker im Fahrradhandel zu konzipieren, dies sollte auf der Grundlage der beschriebenen Qualifikationen aus dem BiBB-Gutachten erfolgen. Dieser Vorschlag wurde von den Arbeitgebern abgelehnt, ihnen ging es offensichtlich um den Testfall für die Einführung eines zweijährigen Ausbildungsberufes. Zwischenzeitlich haben wir den Zweiradmechaniker zusammen mit den Arbeitgebern neu geordnet. Der Beruf ist am 01.08.03 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang ist das neue Strukturkonzept des Berufes wichtig. In den letzten anderthalb Jahren kann differenziert ausgebildet werden, das heißt, es gibt die Fachbildung Fahrradtechnik und die Fachrichtung Motorradtechnik. Der Beruf gilt sowohl nach dem Berufsbildungsgesetz als auch nach der Handwerksordnung. Damit kann auch der Handel - ohne Meisterzwang - diesen Beruf ausbilden. Insbesondere durch das Fachrichtungsmodell sind die Handelsbetriebe in der Lage, ihr Bedürfnis nach qualifizierten Fachkräften einzulösen.
Neben den sog. handwerklichen Qualifikationen wie:
- Messen und Prüfen, Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, Maschinelles und Manuelles bearbeiten, Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik, Ausrüsten und Umrüsten von Fahrzeugrahmen und deren Gruppen,
sind auch die von allen Seiten geforderten kaufmännischen Qualifikationen wie:
- Beschaffen, Bereitstellen und Verkaufen von Waren und Produkten, Verkauf und Dienstleistungen angemessen berücksichtigt wurden. Im übrigen sind die Qualifikationen so definiert, dass alle interessierten Jugendlichen diesen Beruf erlernen können.
Der Verbund Selbstverwalteter Fahrradbetriebe e.V. (VSF) mit seinen 160 Fachgeschäften und 19 Herstellern hat sich stets für eine vollwertige Erstausbildung in der Fahrradbranche ausgesprochen. Die berufliche Qualifikation mit der Möglichkeit des Einstieges in die berufliche Weiterqualifikation (Techniker, Meister oder Fachoberschule ) war immer erklärtes Ziel des VSF, denn nur Mitarbeiter, die ihre Zukunft in der Branche sehen, werden auch die Zukunft der Branche mitgestalten.
Eine eingeschränkte Ausbildung zum „Einfach-Schrauber“ und Handlanger des Verkäufers, wie sie der vorliegende Entwurf einer Ausbildungsordnung zum Fahrradmonteur beinhaltet, erreicht im Qualifikationsumfang nicht das Niveau, das VSF-Betriebe bei ihren Mitarbeitern voraussetzen.
Der Verbandsvertreter des deutschen Zweiradhandels erklärte, dass es sich um eine Fliessbandarbeit handele, schließlich müssten 4,5 Mio. Fahrräder jedes Jahr zusammengebaut werden. Kaufmännische Kompetenzen, Kundenberatung seien nicht angesagt, der Vertreter des KWB hatte aber gerade auch auf diesen Bereich Wert gelegt. Kurz gesagt: „Man brauche nicht nur Häuptlinge, sondern auch ganz viele Indianer“. Da man für diese Arbeit nur schwer das benötigte Personal bekommen könne, hoffe der Verband über die Einfachausbildung seine Position verbessern zu können. Es könnten sicher 2.000 Ausbildungsplätze entstehen, vielleicht aber auch nur 1.000.
Ganz im Gegensatz zu diesen Beschreibungen der konkurrierende Verband: Es ist aus Sicht des VSF kaum vorstellbar, dass Fahrrad-Fachbetriebe, die Dienstleistungen auf hohem Level anbieten, Hilfskräfte einsetzen werden, die nach dem vorliegenden Entwurf ausgebildet würden.
Das vorliegende Berufsbild und der zugehörige Ausbildungsrahmenplan zeigen viele Ungereimtheiten. Wohl ein Produkt des raschen Handelns.
Das Berufsbild FahrradmonteurIn ist auf den ersten Blick identisch mit der Grundbildung und der gemeinsamen Fachbildung des Berufsbildes ZweiradmechanikerIn. Unterschiede werden durch das Streichen von Inhalten erreicht, die zum Ausüben einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit unerlässlich sind, wie z.B. in Nr. 5 das Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse.
Ergänzt wird diese reduzierte Grundbildung und der erste Teil der Fachbildung dann noch um Nr. 1 des Berufsbildes der Fachrichtung Fahrradtechnik. Alle weiteren, für eine qualifizierte Tätigkeit im Fahrrad-Fachbetrieb wesentlichen Ausbildungsinhalte bleiben im Berufsbild außen vor.
Der neu geordnete Ausbildungsberuf
ZweiradmechanikerIn ist die adäquate Antwort auf die Bedürfnisse der Branchen. Ein weiterer Beruf wäre nichts anderes als eine Duplizierung des vorhandenen Berufs, allerdings auf niedrigerem Niveau. Eine Anlerntätigkeit wird einfach mit dem Label eines anerkannten Ausbildungsberufs versehen.
Von Interesse ist auch, dass sich im Produktionsbereich jährlich 17.000 Arbeitsunfälle, 600 - 800 mit tödlichem Ausgang, ereignen. Es handelt sich offenbar um eine gefahrengeneigte Tätigkeit. Es stellt sich die Frage, ob Jugendliche mit einer Kurzausbildung mit diesen Herausforderungen konfrontiert werden sollen.
Gerade dieser letzte Punkt der Sozialpartnerberatungen bestärkt uns, die vom KWB vorgelegte (alte) Idee eines zweijährigen Fahrradmonteurs abzulehnen, er erfüllt die vorgenannten. Kriterien für die Neuschaffung von Berufen nicht.
Kriterien zur Neuschaffung von Ausbildungsberufen - Anwendung auf theoriegeminderte Berufe
Die Schaffung neuer Berufe hat für das duale System der beruflichen Bildung, für die Betriebe und für die beruflichen und sozialen Perspektiven junger Menschen weitreichende Auswirkungen. Daher verbietet sich jede etwaige Beliebigkeit nach dem Motto „Hauptsache weg von der Strasse“. Neue Berufe, insbesondere wenn sie unter der Zielsetzung geschaffen werden, benachteiligten Jugendlichen eine Arbeitsmarktperspektive zu geben und gleichzeitig die Ausbildungsmotivation der Betriebe zu erhöhen, müssen mindestens den im Folgenden genannten Kriterien entsprechen:
- Sie müssen arbeitsmarktfähig sein und auf die Ausübung einer qualifizierten ,,branchen- und bereichsübergreifenden Berufstätigkeit“ vorbereiten. Dies erfordert breit angelegte Kernqualifikationen, Qualifikationsinhalte, die eigenständiges Arbeiten in einer Vielzahl möglicher Einsatzbereiche ermöglichen.
- Neue Berufe müssen so geschaffen sein, dass sie Grundlagen für spätere Weiterbildung und Anschlussausbildung vermitteln und auf sich verändernde Anforderungen der betrieblichen und überbetrieblichen Facharbeitsmärkte vorbereiten.
- Sie müssen einem quantitativ ausreichenden und nicht nur kurzfristigen Bedarf an Tätigkeiten entsprechen und auf die von Arbeitsmarkt- und Berufsexperten prognostizierten Entwicklungen veränderter Tätigkeitsanforderungen vorbereiten.
- Es muss sich dabei um zusätzliche, durch das vorhandene Spektrum anerkannter Ausbildungsberufe nicht bereits abgedeckte Anforderungen und dementsprechende Ausbildungen handeln. Eine Verlagerung der bisherigen Ausbildung auf neu geschaffene Ausbildungsberufe würde nicht der Zielsetzung: Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsangebotes, entsprechen.
- Zur besseren Verbindung von Theorie- und Praxislernen muss das Erfahrungslernen Eingang in neue Berufsbilder finden; dafür sind didaktische Konzepte zu entwickeln und Erfahrungslernen in die Ausbilderqualifizierung aufzunehmen. Gerade das Erfahrungslernen erhöht die Erfolgschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen.
- Neue Berufe müssen zu einer vollwertigen gesellschaftlichen Anerkennung führen. Sie dürfen die Absolventen nicht als geringer qualifiziert stigmatisieren.
- Alle Berufe müssen zu Verdienstmöglichkeiten führen, die der Eingruppierung in die Fachkräftegruppen entsprechen (Facharbeiterecklohn).
Anschluss statt Ausschluss!
Erwin Vitt: Zweijährige Berufe helfen benachteiligten Jugendlichen nicht! (PDF,57 KB)
Warum zweijährige Berufe eine falsche Weichenstellung sind
Acht Argumente der IG Metall.
IG Metall lehnt zweijährige Ausbildung ab
Der Vorstand der IG Metall hat in einer Stellungnahme die Koalitionsvereinbarung der rot-grünen kommentiert. Zwei wichtige Punkte: Die im Kapitel Mittelstandsförderung vorgeschlagene Schaffung von zweijährigen Berufen wird abgelehnt. Er bedauert außerdem, dass es keine Aussage zu einem Bundesrahmengesetz in der Weiterbildung gibt.
Erwin Vitt: Zweijährige Ausbildungsberufe führen den Mittelstand ins Abseits
Pressemitteilung der IG Metall vom 04. November 2002


Ausbildungsordnung