Das aktuelle Stichwort: Was ist eine Transfergesellschaft?

Arbeitsmarkt
Die peag-transfer aus Dortmund ist eine unter vielen

Was kommt nach KuG? - diese Frage beschäftigt derzeit viele in der M+E-Industrie. Möglich ist der Aufbau einer Transfergesellschaft. Die Transfergesellschaft dient im Grundsatz dazu, Stellenabbau als Folge eines Strukturwandels sozialverträglich zu gestalten und dabei die Chancen der Betroffenen durch Qualifizierung zu verbessern. Statt gekündigte Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, kann sich das Unternehmen mit dem Betriebsrat darauf verständigen, den Übergang auf neue Arbeitsplätze im Rahmen einer speziell einzurichtenden Organisationsstruktur zu unterstützen. Neben Fördergeldern der Arbeitsagentur fließen dabei finanzielle Leistungen des betroffenen Unternehmens ein - darunter etwa solche, die es sonst für Abfindungen hätte zahlen müssen. Die gekündigten Mitarbeiter bekommen übergangsweise einen Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft.

Der Arbeitsmarktexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Ralf Brauksiepe, zeigte sich "offen für Instrumente, die auf betrieblicher Ebene oder zwischen den Tarifparteien vereinbart werden". Was jedoch Forderungen an den Gesetzgeber angehe, warne er vor "vorschnellen Urteilen". Die Koalition habe das Instrument des Kurzarbeitergeldes ausgebaut und sei hier "auf einem guten Weg". Brauksiepe würde es begrüßen, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate auszudehnen. In einer "extremen Situation auf dem Arbeitsmarkt", wie sich zuletzt im März geboten habe, sei ein solcher Schritt angemessen.

Auch im Arbeitsministerium sieht man keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Vorrangig sei, Firmen zu unterstützen, damit sie an ihren Beschäftigten festhielten. "Wir setzen weiter auf Kurzarbeit", sagte ein Sprecher.

Die Transfergesellschaften wurden auch schon in den vergangenen Jahren genutzt. Die Mitarbeiter des insolventen Münchener Chipherstellers Qimonda werden ebenso weiter qualifiziert wie tausend Nokianer, die vor einem Jahr in Bochum entlassen wurden. Wie zuverlässig danach die Menschen eine neue Arbeit finden werden, ist allerdings kaum erforscht. Es gibt eine Studie, nach der 50 Prozent nach dem Ende der Transfergesellschaft wieder einen Job gefunden haben. Allerdings fehlt hier die Vergleichszahl zu denjenigen, die direkt Arbeit gesucht haben.

Arbeitsmarktexperten befürworten den zeitlich längeren Transfer von Mitarbeitern. "In 24 Monaten können natürlich wesentlich sinnvollere Fortbildungen statt finden als in einem Jahr", sagt Matthias Knuth, Forscher am Gelsenkirchener Institut Arbeit und Qualifikation und Verfasser der deutschlandweit umfassendsten Studien zum Thema. Es bestünde aber die Gefahr, dass die Mitarbeiter einfach "still gelegt statt aktiviert würden". Trotzdem sagt Knuth: "Transfergesellschaften sind immer besser als nackte Entlassungen. Sie betreuen die gekündigten Mitarbeiter wesentlich besser, als die Agentur für Arbeit es kann."
 

Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer befristeten Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Transfergesellschaften sind dabei keine Beschäftigungsgesellschaften. Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert.

Aufbau einer Transfergesellschaft

Der Aufbau einer Transfergesellschaft erfolgt über eine Einigung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen in einem Unternehmen, und einer „Information über Betriebsänderungen" nach § 2 Abs. 3 SGB III bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese Einigung erfolgt meist über einen Zusatz im Sozialplan oder über einen eigens verabschiedeten Transfersozialplan, der den Arbeitnehmern konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote macht.

Meistens wird eine „Dritte Partei" beauftragt, die die Transfergesellschaft führt und die von Arbeitslosigkeit Betroffenen in einer Transfergesellschaft beschäftigt. Anhand eines Vertrages verständigen sich das Unternehmen und die Organisation, die mit der Transfergesellschaft beauftragt wurde, über die Zusammenarbeit in der Transfergesellschaft. Das Unternehmen schließt mit dem jeweiligen Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag und zur gleichen Zeit schließt dieser Mitarbeiter einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft (dreiseitiger Vertrag). Die Mitarbeiter, die zu einem bestimmten Zeitpunkt den Wechsel in eine Transfergesellschaft vollziehen, werden in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst.

Inhaltliche Ausgestaltung und Funktion von Transfergesellschaften

Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, die in § 216b SGB III definiert ist. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Transfergesellschaft wird üblicherweise zwischen der Arbeitnehmervertretung und Unternehmensleitung ausgehandelt.

Die finanzielle Basis für die in die Transfergesellschaft eingetretenen Beschäftigten bildet das Transferkurzarbeitergeld, welches dem Arbeitslosengeld I ähnlich ist. Der Bezug des Transferkurzarbeitergeldes ist begrenzt und hat keinen Einfluss auf die Dauer eines eventuell anschließenden Bezugs von Arbeitslosengeld I. Die Beschäftigung in der Transfergesellschaft hat aus diesem Grund sozialversicherungsrechtlich eine Verschiebung des Beginns der Arbeitslosigkeit zur Folge. Das Transferkurzarbeitergeld wird im Rahmen des Aufbaus einer Transfergesellschaft bei der zuständigen Agentur für Arbeit von der Transfergesellschaft beantragt.

Häufig wird das Transferkurzarbeitergeld von dem entlassenden Unternehmen „aufgestockt", so dass die Mitarbeiter der Transfergesellschaft bis zu 100 % ihrer vormaligen Bezüge erhalten können. Die Finanzierung der Transfergesellschaft erfolgt über das Unternehmen und manchmal unter Einschaltung eines Treuhänders, ebenso das sogenannte Profiling, eine dem Beginn der Transferkurzarbeit vorgeschaltete Evaluierungsmaßnahme zur Erfassung möglicher Qualifizierungen und von Vermittlungseckpunkten.

Die arbeitspolitische Funktion der Transfergesellschaft besteht in der Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten. Zur Vermittlung stehen Transfergesellschaften unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Weiterbildungsmaßnahmen, die vom entlassenden Unternehmen, Stiftungen und in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung z.B. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden, helfen den Mitarbeitern in der Transfergesellschaft, sich beruflich neu zu orientieren oder so zu qualifizieren, dass ihre Vermittlungschancen verbessert werden.

Funktionale Zielsetzungen von Transfergesellschaften

Transfergesellschaften sind im Kontext umfassender Rationalisierungsmaßnahmen und dem damit einhergehenden Personalabbau zu einem prominenten Instrument moderner Arbeitsmarktpolitik geworden. Den Unternehmen wird mit dem Instrument der Transfergesellschaft ein Mechanismus bereitgestellt, der es ermöglicht, Arbeitsplätze „sozial verträglich" abzubauen. Trotz der meist erheblichen Kosten, die mit der Installierung einer Transfergesellschaft verbunden sind, bieten sich den Unternehmen mit dem Instrument der Transfergesellschaft folgende Vorteile:

Imagegewinn trotz betrieblich notwendiger Personalanpassung

Vermeidung von Kündigungsfristen, denn die Arbeitnehmer treten sofort über, die ansonsten zu bezahlenden Auslauflöhne/-gehälter werden in die Finanzierung der Arbeitsverhältnisse in der Transfergesellschaft umgewandelt

Verbesserung der Liquidität, weil die Auslauflöhne/-gehälter in der Regel über einen wesentlich längeren Zeitraum ausgereicht werden als bei bloßer Weiterzahlung während der Kündigungsfrist

Vermeidung von Kündigungsschutzklagen einschließlich der bilanzrechtlichen Konsequenzen

Bessere Kalkulierbarkeit der Kosten des Personalabbaus

Für die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter bedeutet der Eintritt in eine Transfergesellschaft:

  • Vermeidung bzw. zeitliche Verschiebung von Arbeitslosigkeit (Aufschub des Arbeitslosengeld I-Bezugs für die Dauer der Transfergesellschaft)
  • Ununterbrochener Verlauf von Entgeltpunkten in der Rentenversicherung
  • Bezug von Transferkurzarbeitergeld für maximal zwölf Monate
  • Professionelle Betreuung in der beruflichen Neuorientierung
  • Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Teilnahme an innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen (Probearbeit)
  • Bewerbungen aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus
  • Risikolose Arbeitserprobung bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber durch Ruhendstellung des Arbeitsverhältnisses in der Transfergesellschaft

Von den Auswirkungen einer Transfergesellschaft profitieren auch die Arbeitsagenturen. Die eigentlich mit dem Betreuungs- und Vermittlungsauftrag ausgestatteten Arbeitsagenturen leisten mit der Förderung von Transfergesellschaft einen wesentlichen Beitrag zur Reintegration der entlassen Beschäftigten. Die aufwendige Betreuung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiten wird externen Spezialisten übertragen, die sich auf die Vermittlung konzentrieren können. Die Arbeitsagenturen werden so umfangreich entlastet.

Nachteile und Kritik

Transfergesellschaften können rechtlich mittlerweile unabhängig von der Betriebsgröße, faktisch aber meist nur dann installiert werden, wenn (drohende) Massenentlassungen (§ 17 KSchG) vorliegen und in dem Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet ist, weil nur aufgrund erzwingbarer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eine wirtschaftliche Motivation für den Arbeitgeber zu Transfermaßnahmen besteht.

Die neuesten WAP Beiträge