Über 300.000 ehrenamtliche Prüfer/innen sind zurzeit in Deutschland für die zuständigen Stellen tätig. Prüfer/innen nehmen eine wichtige Funktion in der beruflichen Bildung wahr; sie tragen wesentlich zur Sicherung und zum Erhalt der Qualität in der Berufsbildung bei. Das duale System ist auf ihre Unterstützung angewiesen. Für die ehrenamtliche Prüfertätigkeit bei einer zuständigen Stelle wird kein Honorar, sondern eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Auslagen wie beispielsweise Kopier-, Anfahrts- oder Telefonkosten werden ebenfalls ersetzt. O.K.: Aber kann ich als PrüferIn eigentlich reich werden? - wohl nicht wirklich. Hier die Regeln für die Entschädigung für IHK und HWK-Prüfer und welche Möglichkeitgen sich bei der Einkommenssteuererklärung eröffnen.
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