Die Inhaber ausländischer Bildungs-Abschlüsse sollen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren erhalten. Das sagte Helge Braun (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministeriums, bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung und Forschung des Deutschen Bundestages. Nach der Sommerpause will das Ressort einen Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorlegen.
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