"Anlernvertrag" ist nichtig

Arbeitsmarkt

Unternehmen können den gesetzlichen Schutz für Arbeitnehmer und Auszubildende nicht durch ein "Anlernverhältnis" umgehen. Ein solches Beschäftigungsverhältnis ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher unwirksam, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Arbeitgeber müssen sich danach zwischen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis entscheiden. (Az: 3 AZR 317/08)

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