Werden Azubis nicht in dem Betrieb, mit dem sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, sondern in einem Tochterunternehmen ausgebildet, können sie dort nicht an den Betriebsversammlungen teilnehmen. (Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
LAG Hamm vom 04. Dezember 2009 - 10 TaBV 55/09
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