Azubis können nicht an allen Betriebsversammlungen teilnehmen

Recht und Rat

Werden Azubis nicht in dem Betrieb, mit dem sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, sondern in einem Tochterunternehmen ausgebildet, können sie dort nicht an den Betriebsversammlungen teilnehmen. (Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

LAG Hamm vom 04. Dezember 2009 - 10 TaBV 55/09

Der Artikel steht nur angemeldeten WAP-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melde dich an, um Zugriff auf den geschützten WAP-Bereich zu erhalten.
Die Anmelde-Box findest du oben rechts.
Die neuesten WAP Beiträge