Bekommt ein Azubi, der in diesen Tagen seine Ausbildung beginnt, eigentlich Kindergeld? Oder besser gefragt: Bekommen seine Eltern noch Kindergeld, wenn der Azubi volljährig, also über 18 Jahre alt ist? Grundsätzlich ja, denn wenn eine Berufsausbildung begonnen wird, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, darauf hat die IG Metall in Frankfurt zum Start ins Ausbildungsjahr 2010 hingewiesen.
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