Recht und Rat
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Veröffentlicht von Klaus Heimann am 8. August 2010 - 8:59.
Werden Azubis nicht in dem Betrieb, mit dem sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, sondern in einem Tochterunternehmen ausgebildet, können sie dort nicht an den Betriebsversammlungen teilnehmen. (Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
LAG Hamm vom 04. Dezember 2009 - 10 TaBV 55/09
Betriebsvereinbarung | Recht und Rat | Weiterbildung im Betrieb
Veröffentlicht von Thomas Ressel am 10. Februar 2009 - 10:39.
Der Betriebsrat von Salzgitter Flachstahl GmbH hat mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung geschlossen. Die Regelung zur Kurzarbeit beinhaltet eine befristete Einführung von Minus-Arbeitszeitkonten. Hakan Cakir, Betriebsratsvorsitzender hebt hervor: "Dass besondere an unserer Vereinbarung ist, dass die Minuskonten ausschließlich für Qualifizierung genutzt werden dürfen."
Rechtsverordnungen Fortbildung | Recht und Rat
Veröffentlicht von Thomas Ressel am 13. Oktober 2008 - 13:00.
Die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften und die im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) vertretenen Spitzenorganisationen der Wirtschaft BDA, DIHK, HDE, ZDH, BDI, BGA haben ihre Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung aktualisiert und fortgeschrieben.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:59.
Ein Arbeitnehmer, der mehr als drei Monate regelmäßig an einer Fortbildung teilnimmt, kann als Fahrtkosten nur die übliche Pendlerpauschale steuerlich geltend machen. Das entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem Urteil. Nach Auffassung der Richter wird die Fortbildungsstätte nach drei Monaten zu einer zweiten Arbeitsstätte.
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:58.
Arbeitnehmer müssen trotz entsprechender Vertragsvereinbarung nicht grundsätzlich ihre Fortbildungskosten an die Firma zurückzahlen, wenn sie kündigen. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:57.
Entlässt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter vorfristig, so trägt auch er das Risiko für die angefallen Aus- und Fortbildungskosten. Nur wenn ein begründetes Interesse des Arbeitgebers dies fordert, muss der Arbeitnehmer diese Kosten zurückzahlen. Bei einer vorfristigen Kündigung muss ein Arbeitnehmer die Kosten für seine Fortbildung nicht in jedem Fall an den Arbeitgeber zurückzahlen.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:52.
Einzelvertragliche Abreden, wonach vom Arbeitgeber aufgewendete Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zurückzuzahlen sind, wenn er oder sie das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, sind grundsätzlich zulässig.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:51.
Gekündigte Mitarbeiter müssen während der Beschäftigung angefallene Schulungskosten nicht zwangsläufig zurückzahlen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Mainz entfällt die Rückzahlungspflicht, wenn der Arbeitsvertrag diese nur bei einem vorzeitigen Verlassen der Firma vorsieht (Az.: 3 Ca 3070/02).
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:50.
Ein Sparkassen-Betriebswirt, der in der Kreditabteilung einer Bank beschäftigt ist und parallel ein Studium der Betriebswirtschaftslehre beginnt, um es als "Diplom-Betriebswirt (FH)" abzuschließen, kann als Aufwendungen für das Studium beim Finanzamt Studiengebühren, Materialkosten und Fahrtkosten zu auswärtigen Seminaren und Vorprüfungen als Werbungskosten geltend machen.
Recht und Rat | Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:29.
Der Vorwurf des «Grimassenschneidens» führt nicht zur Befangenheit eines Prüfers. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil.Demnach muss ein Prüfling bei falschen oder abwegigen Antworten mit einer solchen Situation fertig werden. Denn schließlich sei mit solchen Reaktionen auch im späteren Berufsleben zu rechnen (Az.: 2 K 1410/05).
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:23.
Arbeitgeber, die Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, müssen Kosten für Anreise und gegebenenfalls Übernachtung ersetzen. Allerdings macht der Paragraph 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Erstattung vorschreibt, eine wichtige Einschränkung.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:21.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass seine persönliche Arbeitsleistung in einem individuellen Zeugnis gewürdigt wird und nicht irgendein Zeugnis für einen anderen Arbeitnehmer als Vorlage verwendet und lediglich ein anderer Name eingesetzt wird. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin entschieden.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:21.
Falsche Frage, falsche Antwort: Angestellte haben das Recht, sich vor unzulässiger Neugier ihres Arbeitgebers mit einer Notlüge zu schützen. Der Lebenslauf muss allerdings richtig sein.
Im Arbeitsrecht gibt es ein Recht zur Lüge. Denn auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers dürfen Mitarbeiter nicht nur schweigen, sondern auch bewusst wahrheitswidrig antworten.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:20.
Die Luxemburger Richter urteilten vielmehr unmissverständlich: Allein wegen der Schwangerschaft dürfe der Arbeitgeber die Einstellung einer Mitarbeiterin nicht ablehnen. Das BAG ist dieser Rechtsprechung inzwischen in einem vergleichbaren Fall gefolgt (Az.: 2 AZR 621/01).
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:19.
Grundsätzlich geht auch die politische Einstellung eines Mitarbeiters den Arbeitgeber nichts an. Eine Ausnahme gilt für so genannte Tendenzbetriebe und für den öffentlichen Dienst. So darf ein überzeugter Atheist von der Mitarbeit in einer kirchlichen Einrichtung ausgeschlossen werden.
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