Recht und Rat

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Azubis können nicht an allen Betriebsversammlungen teilnehmen

Werden Azubis nicht in dem Betrieb, mit dem sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, sondern in einem Tochterunternehmen ausgebildet, können sie dort nicht an den Betriebsversammlungen teilnehmen. (Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

LAG Hamm vom 04. Dezember 2009 - 10 TaBV 55/09

Betriebsvereinbarung | Recht und Rat | Weiterbildung im Betrieb

Minuskonten ausschließlich für Qualifizierung

Der Betriebsrat von Salzgitter Flachstahl GmbH hat mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung geschlossen. Die Regelung zur Kurzarbeit beinhaltet eine befristete Einführung von Minus-Arbeitszeitkonten. Hakan Cakir, Betriebsratsvorsitzender hebt hervor: "Dass besondere an unserer Vereinbarung ist, dass die Minuskonten ausschließlich für Qualifizierung genutzt werden dürfen."

Rechtsverordnungen Fortbildung | Recht und Rat

Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung zwischen DGB und KWB

Die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften und die im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) vertretenen Spitzenorganisationen der Wirtschaft BDA, DIHK, HDE, ZDH, BDI, BGA haben ihre Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung aktualisiert und fortgeschrieben.

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Für Fortbildungsfahrten gilt Pendlerpauschale

Ein Arbeitnehmer, der mehr als drei Monate regelmäßig an einer Fortbildung teilnimmt, kann als Fahrtkosten nur die übliche Pendlerpauschale steuerlich geltend machen. Das entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem Urteil. Nach Auffassung der Richter wird die Fortbildungsstätte nach drei Monaten zu einer zweiten Arbeitsstätte.

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Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten nicht generell zulässig

Arbeitnehmer müssen trotz entsprechender Vertragsvereinbarung nicht grundsätzlich ihre Fortbildungskosten an die Firma zurückzahlen, wenn sie kündigen. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

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BAG-Entscheidung: Fortbildungskosten sind nicht immer zurückzuzahlen

Entlässt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter vorfristig, so trägt auch er das Risiko für die angefallen Aus- und Fortbildungskosten. Nur wenn ein begründetes Interesse des Arbeitgebers dies fordert, muss der Arbeitnehmer diese Kosten zurückzahlen. Bei einer vorfristigen Kündigung muss ein Arbeitnehmer die Kosten für seine Fortbildung nicht in jedem Fall an den Arbeitgeber zurückzahlen.

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Fortbildungskosten: Bindungsfrist muss angemessen sein

Einzelvertragliche Abreden, wonach vom Arbeitgeber aufgewendete Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zurückzuzahlen sind, wenn er oder sie das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, sind grundsätzlich zulässig.

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Gekündigter muss für Schulung nicht zwangsläufig zahlen

Gekündigte Mitarbeiter müssen während der Beschäftigung angefallene Schulungskosten nicht zwangsläufig zurückzahlen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Mainz entfällt die Rückzahlungspflicht, wenn der Arbeitsvertrag diese nur bei einem vorzeitigen Verlassen der Firma vorsieht (Az.: 3 Ca 3070/02).

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Berufsbegleitendes Studium ist abzugsfähig

Ein Sparkassen-Betriebswirt, der in der Kreditabteilung einer Bank beschäftigt ist und parallel ein Studium der Betriebswirtschaftslehre beginnt, um es als "Diplom-Betriebswirt (FH)" abzuschließen, kann als Aufwendungen für das Studium beim Finanzamt Studiengebühren, Materialkosten und Fahrtkosten zu auswärtigen Seminaren und Vorprüfungen als Werbungskosten geltend machen.

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Grimassenschneiden führt nicht zur Prüfer-Befangenheit

Der Vorwurf des «Grimassenschneidens» führt nicht zur Befangenheit eines Prüfers. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil.Demnach muss ein Prüfling bei falschen oder abwegigen Antworten mit einer solchen Situation fertig werden. Denn schließlich sei mit solchen Reaktionen auch im späteren Berufsleben zu rechnen (Az.: 2 K 1410/05).

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Kosten für Vorstellungsgespräch müssen erstattet werden

Arbeitgeber, die Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, müssen Kosten für Anreise und gegebenenfalls Übernachtung ersetzen. Allerdings macht der Paragraph 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Erstattung vorschreibt, eine wichtige Einschränkung.

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Pauschales Zeugnis reicht nicht aus

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass seine persönliche Arbeitsleistung in einem individuellen Zeugnis gewürdigt wird und nicht irgendein Zeugnis für einen anderen Arbeitnehmer als Vorlage verwendet und lediglich ein anderer Name eingesetzt wird. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin entschieden.

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Flunkern erlaubt

Falsche Frage, falsche Antwort: Angestellte haben das Recht, sich vor unzulässiger Neugier ihres Arbeitgebers mit einer Notlüge zu schützen. Der Lebenslauf muss allerdings richtig sein.

Im Arbeitsrecht gibt es ein Recht zur Lüge. Denn auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers dürfen Mitarbeiter nicht nur schweigen, sondern auch bewusst wahrheitswidrig antworten.

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Gesundheitsfrage ist umstritten

Die Luxemburger Richter urteilten vielmehr unmissverständlich: Allein wegen der Schwangerschaft dürfe der Arbeitgeber die Einstellung einer Mitarbeiterin nicht ablehnen. Das BAG ist dieser Rechtsprechung inzwischen in einem vergleichbaren Fall gefolgt (Az.: 2 AZR 621/01).

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Politische Einstellung ist Privatsache

Grundsätzlich geht auch die politische Einstellung eines Mitarbeiters den Arbeitgeber nichts an. Eine Ausnahme gilt für so genannte Tendenzbetriebe und für den öffentlichen Dienst. So darf ein überzeugter Atheist von der Mitarbeit in einer kirchlichen Einrichtung ausgeschlossen werden.

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