Rechtsfragen und Gerichtsurteile

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Regelung zur Wiederholung von Fortbildungsprüfungen

Zu Fortbildungsprüfungen kann man sich immer wieder anmelden. Das stellt das Bildungsministerium in einem Schreiben gegenüber den Kammern eindeutig fest.

 

BMBF Schreiben von 2006

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Weitere Gerichtsurteile

Weitere Urteile findet Ihr hier zum Runterladen:

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Schon ein Handschlag nach der Prüfung sichert den Arbeitsplatz

Ein Auszubildender hatte erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert. Anschließend war er an seinem bisherigen Arbeitsplatz mehrere Tage beschäftigt worden, bevor man ihm mitteilte, dass ihn der Betrieb leider doch nicht übernehmen werde.

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