Recht und Rat
BAG | Recht und Rat
Veröffentlicht von Klaus Heimann am 4. August 2010 - 10:38.
Besuchen Auszubildende die Berufsschule, muss der Arbeitgeber sie für diese Zeit freistellen. Dauert der Unterricht länger als die Arbeitszeit, handelt es sich nicht um Mehrarbeit. Der Arbeitgeber muss die zusätzlichen Stunden auch nicht bezahlen. (BAG vom 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01)
BiBB | Ausbildung | Ausbildungsberufe | Recht und Rat | Service | Weiterbildung
Veröffentlicht von FrankGerdes am 11. November 2009 - 12:31.
Informationen wie Berufsgruppe, Berufsklasse BA, Berufsklasse StBA, Ausbildungsbereich, Berufsfeld, Historische Entwicklung, Statistiken (Neuabschlüsse, Vertragslösungen, Auszubildende etc.), die Rechtsgrundlage sowie Auszubildendenzahlen, zu jedem derzeit staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sind auf den Seiten des Bundesinstitutes für Berufsbildung unter diesem Link abrufbar: http://www.bibb.de/berufe
Operation Übernahme | Recht und Rat
Veröffentlicht von Jörg Ferrando am 26. Oktober 2009 - 14:06.
Nach der Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung der Metall- und Elektroindustrie Rheinland/Rheinhessen vom 26. November 2001 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ein für mindestens 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten. Ein Anspruch des Auszubildenden besteht nur dann nicht, wenn eine im Tarifvertrag geregelte Ausnahme erfüllt ist. O.K.:Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Übernahme verzögert und die Betroffenen arbeitslos werden? Dann gibt es Schadensersatz, so jetzt die Entscheidung der Arbeitsrichter.
Recht und Rat
Veröffentlicht von Nadine Mattausch am 29. Januar 2009 - 17:26.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen (§ 17 BBiG). Ab welchem Betrag eine Vergütung angemessen ist, sagt das Gesetz nicht.
Azubi-Vergütung | Recht und Rat
Veröffentlicht von Jörg Ferrando am 29. Juli 2008 - 10:51.
Eine Ausbildungsvergütung kann auch dann noch angemessen sein, wenn sie 20 Prozent unterhalb des Tarifvertrags liegt. Das gilt aber nur, wenn die Ausbildung mit öffentlichen Geldern gefördert wird. Nach § 17 Abs. 1 BBiG haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
BIBB Hautptausschuss | Recht und Rat
Veröffentlicht von Thomas Ressel am 22. April 2008 - 10:34.
Der Hauptausschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat einstimmig das Ausbildungsvertragsmuster geändert. Die Änderung wurde notwendig, damit auch zukünftig der Arbeitgeber den Auszubildenden zur Prüfung anmeldet. Hierzu ist eine ausdrückliche Bevollmächtigung durch den Auszubildenden erforderlich. Diese ist nun im Ausbildungsvertragsmuster aufgenommen worden.
Recht und Rat
Veröffentlicht von Stefan Wolf am 30. Januar 2008 - 12:02.
Teamwork, Gruppenarbeit, Soft Skills, Teammanagement etc. sind Begriffe die nun seit mehr als einem Jahrzehnt durch die Etagen deutscher Unternehmen geistern. Sie werden immer wichtiger und sind seit geraumer Zeit auch wesentlicher Bestandteil in der Berufsausbildung vieler Unternehmen. Die "klassische" Vermittlung sozialer Kompetenzen findet in sogenannten Teamtrainings statt. Doch wo liegen die Vorteile von Teamwork und wie sind solche Teamtrainings aufgebaut? Wo liegen die Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Jugendvertretungen?
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:41.
Was sind ausbildungsfremde Tätigkeiten? Wie muss ein Ausbildungsvertrag aussehen? Was hat es mit dem Beurteilungsbogen auf sich? Was regelt die Handwerksordnung? Gibt es einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung? Diese und andere Fragen beantworten die "Tipps für den Berufsstart" von A wie Abmahnung bis Z wie Zwischenprüfung.
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:34.
Die IG Metall macht sich stark für eine zeitgemäße und fachgerechte Ausbildung im Handwerk. In kleineren Handwerks-Betrieben ist dies besonders schwierig. Die Broschüre "Tipps und Infos für JAVis und Betriebsräte" gibt einen Überblick der wichtigsten Gesetze und Regelungen zum Thema Berufsbildung - mit praktischen Tipps zu deren Umsetzung im Betrieb.
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:31.
Das neue Berufsbildungsgesetz machte es notwendig: Eine Anpassung des bisherigen Vertragsmusters für Ausbildungsverträge. Der Hauptausschuss musste seine Empfehlung aus dem Jahre 1971 aktualisieren, das ist jetzt geschehen. Üblicherweise wird dieses Vertrtagsmuster zum Abschluss von Ausbildungsverträgen genutzt.
Recht und Rat | Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:29.
Der Vorwurf des «Grimassenschneidens» führt nicht zur Befangenheit eines Prüfers. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil.Demnach muss ein Prüfling bei falschen oder abwegigen Antworten mit einer solchen Situation fertig werden. Denn schließlich sei mit solchen Reaktionen auch im späteren Berufsleben zu rechnen (Az.: 2 K 1410/05).
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:27.
Überstunden bei Auszubildenden sind - im Gegensatz zur Mehrarbeit bei normalen Mitarbeitern - freiwillig. Und unterliegen auch eigenen Regelungen, die jeder Azubi kennen sollte, darauf weist der siemens-dialog, der Internetauftritt der IG Metall für die Siemens AG hin.
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:26.
In die Jugendvertretung eines Betriebsrates gewählte Azubis können ihre Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung verlangen. Darauf weist der Personalverlag in Bonn in seinem Newsletter «Arbeitsrecht und Führung» hin.
Die Lehrlinge müssen diese Forderung in den letzten drei Monaten vor Ende des Ausbildungsvertrags schriftlich stellen.
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:26.
Auch eine nur kurze Beschäftigung eines Auszubildenden nach dem Ende der Lehrzeit führt bereits zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Recht und Rat
Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:25.
Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) - z.Zt. 7.680,- € - verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Für die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern im Familienleistungsausgleich sind daher die Einkünfte des Kindes um Sozialversicherungsbeiträge zu mindern.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:24.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn sie noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Berufsausbildung befinden.
Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154,- € und für jedes weitere Kind 179,- €. Das Kindergeld ist schriftlich beim Arbeitsamt - Familienkasse - zu beantragen.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:23.
Arbeitgeber, die Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, müssen Kosten für Anreise und gegebenenfalls Übernachtung ersetzen. Allerdings macht der Paragraph 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Erstattung vorschreibt, eine wichtige Einschränkung.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:22.
Ein Auszubildender muss für den Berufsschulbesuch von der Arbeit freigestellt werden. Dauert der Berufsschulunterricht länger als die Arbeitszeit, so gilt das nicht als Mehrarbeit. Der Azubi hat also keinen Anspruch auf eine Überstundenvergütung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
(AZ: 6 AZR 537/01)
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:21.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass seine persönliche Arbeitsleistung in einem individuellen Zeugnis gewürdigt wird und nicht irgendein Zeugnis für einen anderen Arbeitnehmer als Vorlage verwendet und lediglich ein anderer Name eingesetzt wird. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin entschieden.
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Veröffentlicht von wapadmin am 4. Dezember 2007 - 17:21.
Falsche Frage, falsche Antwort: Angestellte haben das Recht, sich vor unzulässiger Neugier ihres Arbeitgebers mit einer Notlüge zu schützen. Der Lebenslauf muss allerdings richtig sein.
Im Arbeitsrecht gibt es ein Recht zur Lüge. Denn auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers dürfen Mitarbeiter nicht nur schweigen, sondern auch bewusst wahrheitswidrig antworten.
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